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Letzte Änderung: 22.07.2011, 17:42 Uhr RAe Müller & Müller
Die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 01.07.2011 angehoben:
1. Der Grundbetrag beträgt nun 1.028,89 €
2. Bei Unterhaltspflichten:
a) Nun 387,22 € für die erste unterhaltsberechtigte Person.
b) Jeweils weitere 215,73 € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person.
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